Anbieter-Bedingungen
§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich
(1) Diese Anbieter-Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Endrik Reimer, handelnd unter der Bezeichnung „Bildungszeit“, Mühsamstraße 72, 10249 Berlin („Bildungszeit“) und Kursanbietern („Anbieter“), die ihre Bildungsurlaub-Kurse über die Plattform bildungszeit.app (die „Plattform“) präsentieren und Teilnahme-Anfragen erhalten.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit der Registrierung bestätigt die registrierende Person, dass sie für einen Bildungsanbieter und nicht als Privatperson handelt.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Anbieters finden keine Anwendung.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Anbieter registriert sich über das Anbieter-Portal. Mit dem Absenden der Registrierung bietet er den Abschluss dieses Vertrags an; dabei wird auf diese Bedingungen hingewiesen. Die aktuelle Fassung ist unter bildungszeit.app/anbieter-agb abrufbar; jede Fassung, die einem Vertrag zugrunde liegt, bleibt zusätzlich unter einer eigenen Adresse abrufbar.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn Bildungszeit das Anbieter-Konto nach Prüfung freischaltet. Bildungszeit bestätigt die Freischaltung per E-Mail mit einem Link auf die vereinbarte Fassung dieser Bedingungen.
(3) Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
§ 3 Leistungen von Bildungszeit
(1) Bildungszeit stellt dem Anbieter einen geschützten Bereich zur Verfügung (das „Anbieter-Portal“), über den er Kurse mit Terminen anlegen, zur Veröffentlichung einreichen und verwalten kann, und präsentiert veröffentlichte Kurse gegenüber Nutzern der Plattform.
(2) Bildungszeit leitet Teilnahme-Anfragen von Nutzern (die „Anfragen“) an den Anbieter weiter, unterstützt Nutzer bei Antrag und Genehmigung ihres Bildungsurlaubs und stellt eine Nachrichtenfunktion bereit. Anfragen sind für Nutzer unverbindlich und zunächst pseudonymisiert. Stößt der Nutzer die Buchung an, beginnt die „Buchungsphase“ (§ 8 Abs. 2): Bildungszeit übermittelt dem Anbieter eine Buchungsanfrage mit Namen und E-Mail-Adresse des Teilnehmers und, falls vorhanden, dessen Nachricht; Antworten auf diese E-Mail erreichen den Teilnehmer direkt. Nimmt der Anbieter Anmeldungen über eine eigene Buchungsseite an, leitet Bildungszeit den Teilnehmer zusätzlich dorthin weiter. Erkannte Kontaktdaten in Nachrichten über die Nachrichtenfunktion werden bis zur Buchungsanfrage in beide Richtungen automatisch maskiert; die Erkennung arbeitet regelbasiert und kann einzelne Angaben übersehen. Ab der Buchungsanfrage werden Nachrichten in der Unterhaltung zu diesem Kurs unmaskiert zugestellt.
(3) Der Kursvertrag kommt unmittelbar zwischen Anbieter und Teilnehmer zustande, außerhalb der Plattform. Bildungszeit wird nicht Vertragspartner des Kursvertrags und wickelt keine Kurszahlungen ab.
(4) Bildungszeit schuldet keinen Vermittlungserfolg, keine bestimmte Zahl von Anfragen oder Buchungen und keine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform; Wartung und Weiterentwicklung können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
§ 4 Kurse, Prüfung und Veröffentlichung
(1) Bildungszeit prüft eingereichte Kurse vor der Veröffentlichung redaktionell, insbesondere auf Vollständigkeit, Plausibilität und die hinterlegten Nachweise zur Anerkennung. Dabei setzt Bildungszeit auch automatisierte Hilfsmittel ein, die Kursangaben vorab auf Auffälligkeiten prüfen. Hält ein solcher Befund einen Kurs vor der Veröffentlichung an, kann der Anbieter verlangen, dass ein Mensch ihn prüft. Änderungen an veröffentlichten Kursen kann Bildungszeit, auch mit diesen Hilfsmitteln, nachträglich prüfen; der Kurs bleibt währenddessen veröffentlicht. Die Prüfung ist keine Rechtsprüfung; die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben bleibt beim Anbieter (§ 6).
(2) Bildungszeit kann die Veröffentlichung mit Begründung zurückstellen, bis der Anbieter nachgefragte Angaben oder Nachweise (zum Beispiel Anerkennungsbescheide) nachreicht.
(3) Der Anbieter kann veröffentlichte Kurse selbst offline nehmen und später erneut einreichen; die erneute Veröffentlichung setzt die Prüfung nach Absatz 1 voraus.
§ 5 Ruhen der Zusammenarbeit
Hat der Anbieter keine veröffentlichten Kurse, ruht die Zusammenarbeit: Es entstehen keine Kosten und keine Leistungspflichten des Anbieters, und es ist keine Kündigung erforderlich. Pflichten aus bereits laufenden Anfragen und vorgemerkten Buchungen (§ 8) sowie bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Angaben richtig, vollständig und aktuell sind, insbesondere:
- die Angaben zur Anerkennung seiner Kurse nach dem Freistellungsrecht des jeweiligen Bundeslands (je nach Land Bildungsurlaub, Bildungszeit, Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung) einschließlich der zugrunde liegenden Bescheide,
- die Preisangaben; fallen neben dem Kurspreis zwingend weitere Kosten an (zum Beispiel eine verpflichtende Unterkunft), weist der Anbieter sie in seinen Kursangaben als zwingend aus,
- die Angaben zu Terminen, Verfügbarkeit und Kursinhalten.
(2) Ändern sich Angaben, korrigiert der Anbieter sie unverzüglich, insbesondere bei Widerruf oder Ablauf einer Anerkennung, Preisänderungen, Absagen oder ausgebuchten Terminen.
(3) Der Anbieter beantwortet Anfragen zeitnah und erfüllt gegenüber Teilnehmern die ihn treffenden gesetzlichen Pflichten (zum Beispiel Informations- und Widerrufspflichten im Kursvertrag).
(4) Der Anbieter stellt nur Inhalte ein, an denen er die erforderlichen Rechte hält, und keine rechtswidrigen Inhalte.
(5) Der Anbieter hält seine Zugangsdaten geheim und gibt sein Anbieter-Konto nicht an Dritte weiter.
(6) Der Anbieter bietet einen Kurs auf der Plattform nicht zu einem höheren Preis an als in seinem eigenen Direktvertrieb, also über seine eigene Website, per E-Mail, telefonisch oder vor Ort. Verglichen wird, was ein Teilnehmer für denselben Kurs, denselben Termin und denselben Leistungsumfang insgesamt zahlt; Kosten, die zwingend anfallen, zählen dabei mit. Ermäßigungen, die der Anbieter in seinem Direktvertrieb öffentlich anbietet, zum Beispiel Frühbucherpreise, gelten auch für Buchungen über die Plattform. Außer Betracht bleiben Preise, die der Anbieter nur einem geschlossenen Kreis gewährt (zum Beispiel Stammkunden, Mitgliedern, Unternehmen oder Gruppen), und Nachlässe gegen nicht öffentlich ausgegebene Gutscheine. Nutzern, die ihn über die Plattform zu einem Kurs angefragt haben (§ 3 Abs. 2), gewährt der Anbieter keinen Preisnachlass dafür, dass sie die Buchung dieses Kurses nicht über die Plattform anstoßen; das gilt nicht, wenn der Nutzer seine erste Anfrage zu diesem Kurs von der über den Angebots-Link aufgerufenen Kursseite aus gestellt hat (§ 8 Abs. 5). Auf anderen Online-Plattformen ist der Anbieter in seiner Preisgestaltung frei.
(7) Gründe für Absatz 6 nach Art. 10 der Verordnung (EU) 2019/1150: Die Plattform ist für Nutzer kostenlos, und von Anbietern erhält Bildungszeit keine andere Vergütung als die Provision für vermittelte Buchungen (§ 8). Absatz 6 soll verhindern, dass Nutzer einen Kurs auf der Plattform finden, sich dort informieren und ihre Freistellung beantragen, die Buchung dann aber nur deshalb nicht über die Plattform anstoßen, weil der Kurs beim Anbieter direkt günstiger ist; zugleich sollen Nutzer auf der Plattform nicht mehr zahlen als beim Anbieter direkt. Verstößt der Anbieter gegen Absatz 6, weist Bildungszeit ihn in Textform darauf hin. Stellt der Anbieter den Verstoß nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang des Hinweises ab, kann Bildungszeit die Veröffentlichung des betroffenen Kurses nach § 13 aussetzen, bis der Verstoß abgestellt ist.
§ 7 Rechte an Inhalten
(1) Der Anbieter behält alle Rechte an seinen Inhalten. Er räumt Bildungszeit für die Dauer des Vertrags das einfache, unentgeltliche Recht ein, die Inhalte, die er einstellt oder deren Übernahme auf die Plattform er veranlasst (Texte, Bilder, Dokumente, Logos), zum Betrieb und zur Bewerbung der Plattform zu nutzen. Dies umfasst insbesondere: die Darstellung auf der Plattform, die technische Vervielfältigung, die Übersetzung, die Aufbereitung für die Suche, die Anzeige in Suchmaschinen und Vorschauen sowie die Weitergabe von Kursangaben und Anerkennungsnachweisen an Nutzer und, mit deren Antrag, an ihre Arbeitgeber.
(2) Das Nutzungsrecht nach Absatz 1 endet mit dem Vertrag, soweit § 14 Abs. 4 nichts anderes bestimmt; gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die Dokumentation abgeschlossener Vorgänge bleiben unberührt. Unterlagen zu seinen eigenen abgeschlossenen Vorgängen (insbesondere Abrechnungen) stellt Bildungszeit dem Anbieter auf Anfrage bereit.
§ 8 Provision
(1) Das Einstellen von Kursen, der Empfang von Anfragen und die Nutzung des Anbieter-Portals sind kostenlos. Es gibt keine Grundgebühr, keine Listing-Gebühr und kein Abo.
(2) Eine Provision entsteht nur für vermittelte Buchungen. Eine vorgemerkte Buchung liegt vor, wenn ein Nutzer die Buchung über die Plattform anstößt, nachdem der Anbieter seine Anfrage bestätigt hat und die Freistellung des Nutzers genehmigt ist. Als genehmigt gilt sie in drei Fällen: der Arbeitgeber bestätigt die Genehmigung selbst über den ihm zugesandten Link; der Nutzer trägt eine außerhalb der Plattform erteilte Genehmigung auf der Plattform nach; oder die Genehmigung gilt nach dem Freistellungsrecht des maßgeblichen Bundeslands als erteilt. Eine vermittelte Buchung liegt vor, wenn infolge einer vorgemerkten Buchung ein Kursvertrag zwischen Anbieter und Teilnehmer zustande kommt. Ob und wann eine vorgemerkte Buchung abgerechnet wird, richtet sich nach dem Verfahren in § 9.
(3) Die Provision beträgt 4 Prozent des Kern-Kurspreises (Kurspreis ohne Unterkunft) zum Zeitpunkt der vorgemerkten Buchung, höchstens jedoch 70 Euro je Buchung, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer nach § 11. Maßgeblich ist der Preis, den der Anbieter zum Zeitpunkt der vorgemerkten Buchung in seinen Kursangaben nennt, einschließlich einer darin enthaltenen Umsatzsteuer, bei „ab“- oder „ca.“-Angaben dieser genannte Preis. Enthält der Kurspreis die Unterkunft und weist der Anbieter keinen Kern-Kurspreis aus, gilt die Hälfte des Kurspreises als Kern-Kurspreis. Die Provision wird kaufmännisch auf volle Cent gerundet. Änderungen der Provision werden nach § 15 angekündigt und gelten nur für Buchungen, die nach ihrem Wirksamwerden vorgemerkt werden.
(4) Für zeitlich oder mengenmäßig begrenzte Programme, zum Beispiel das Founding-Partner-Programm, gelten die Konditionen, die Bildungszeit dem Anbieter bei der Aufnahme in das Programm in Textform mitteilt; erlassene Provisionen werden in der Abrechnung ausgewiesen.
(5) Für Buchungen über den Angebots-Link fällt keine Provision an. Angebots-Link ist die Adresse eines Kurses, die das Anbieter-Portal zum Teilen anzeigt. Eine vorgemerkte Buchung ist provisionsfrei, wenn der Nutzer seine erste Anfrage zu diesem Kurs von der über den Angebots-Link aufgerufenen Kursseite aus gestellt hat. Sie wird nicht auf Kontingente nach Absatz 4 angerechnet und in der Abrechnung ausgewiesen.
§ 9 Abrechnung und Widerspruchsfrist
(1) Bildungszeit übersendet dem Anbieter per E-Mail eine monatliche Übersicht aller im Vormonat vorgemerkten Buchungen.
(2) Der Anbieter kann jeder Position innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Übersicht in Textform widersprechen, wenn die Buchung nicht zustande gekommen ist („nicht gebucht“), die Position unrichtig ist oder ein Fall des Absatzes 5 vorliegt. Bei fristgerechtem Widerspruch wird die Position nicht abgerechnet beziehungsweise gutgeschrieben. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in jeder Übersicht hingewiesen: Positionen, denen nicht fristgerecht widersprochen wird, gelten als bestätigt und werden abgerechnet.
(3) Nach Ablauf der Frist ist eine Korrektur möglich, wenn der Anbieter nachweist, dass die Buchung nicht zustande gekommen ist, die Position unrichtig war oder ein Fall des Absatzes 5 eingetreten ist; bereits gezahlte Provisionen werden dann gutgeschrieben.
(4) Erweist sich ein Widerspruch als unberechtigt, wird die Position mit der nächsten Übersicht nachberechnet. Bei auffälligen Widerspruchsmustern kann Bildungszeit in begründeten Einzelfällen geeignete Nachweise über das Nichtzustandekommen verlangen (zum Beispiel eine Bestätigung, dass kein Kursvertrag geschlossen und kein Entgelt vereinnahmt wurde). Signale aus der Plattform (zum Beispiel Teilnahme-Bestätigungen von Nutzern oder des Anbieters) dürfen zur Prüfung herangezogen werden.
(5) Keine Provision fällt an, wenn (a) der Teilnehmer die Anmeldung nach der Buchungsanfrage nicht abschließt, (b) der Anbieter den Kurstermin absagt oder (c) der Teilnehmer kostenfrei storniert. Solche Fälle kann der Anbieter innerhalb der Frist nach Absatz 2 oder, wenn sie später eintreten, formlos nach ihrem Eintritt anzeigen; bereits abgerechnete Provisionen werden gutgeschrieben. Storniert der Teilnehmer kostenpflichtig oder erscheint er nicht und behält der Anbieter nach seinen eigenen Bedingungen ein Entgelt ein, bleibt die Provision fällig.
§ 10 Rechnungen, Zahlung und Verzug
(1) Über bestätigte Positionen erhält der Anbieter eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln (§§ 286, 288 BGB, insbesondere Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB). Gerät der Anbieter trotz Mahnung mit nicht unerheblichen Beträgen in Verzug, kann Bildungszeit die Veröffentlichung seiner Kurse nach vorheriger Ankündigung aussetzen, bis die offenen Beträge beglichen sind.
(3) Der Anbieter kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gutschriftansprüche aus § 9 kann der Anbieter stets verrechnen.
§ 11 Umsatzsteuer und Angaben zum Sitz
(1) Alle Provisionen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Für Anbieter mit Sitz in Deutschland wird die Provision zuzüglich deutscher Umsatzsteuer berechnet. Eine etwaige Umsatzsteuerbefreiung der Kursleistungen des Anbieters (zum Beispiel nach § 4 Nr. 21 oder 22 UStG) lässt die Umsatzsteuer auf die Vermittlungsprovision unberührt.
(3) Für Anbieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, die Bildungszeit eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt haben, ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar und wird ohne deutsche Umsatzsteuer berechnet; Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist der Anbieter in seinem Sitzstaat (Reverse-Charge-Verfahren). Liegt bis zur Abrechnung keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor, kann Bildungszeit die Provision zuzüglich deutscher Umsatzsteuer berechnen; nach Mitteilung einer gültigen Nummer wird korrigiert.
(4) Für Anbieter mit Sitz außerhalb der EU ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar. Der Anbieter weist seine Unternehmereigenschaft spätestens vor der ersten Abrechnung durch geeignete Unterlagen nach (zum Beispiel eine Bescheinigung seiner Steuerbehörde).
(5) Der Anbieter teilt sein Sitzland auf erste Anforderung mit, spätestens vor der ersten Abrechnung, und informiert Bildungszeit unverzüglich über Änderungen von Sitz oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Beruhen steuerliche Mehrbelastungen von Bildungszeit auf unrichtigen, veralteten oder fehlenden Angaben des Anbieters (insbesondere nachträglich erhobene deutsche Umsatzsteuer samt Zinsen), stellt der Anbieter Bildungszeit insoweit frei.
§ 12 Reihenfolge der Darstellung (Ranking)
Die Reihenfolge, in der Kurse Nutzern angezeigt werden, bestimmt sich aus der Passung zum jeweiligen Nutzer, solange der Nutzer keine andere Sortierung wählt, etwa nach Preis oder Bewertung. Kurse, die allen Filterangaben eines Nutzers entsprechen, werden vor Kursen angezeigt, die einzelnen Filterangaben nicht entsprechen; solche Kurse erscheinen nur ergänzend und als solche gekennzeichnet. Hauptparameter sind: die Übereinstimmung mit den gewählten Lernzielen, der Bezug zur beruflichen Tätigkeit, die Passung zur Berufsrolle, die Nähe zum gewünschten Zeitraum und die Nähe zum angegebenen Budget. Bei gleicher Passung entscheiden nachrangig Bewertungen und ein früheres Startdatum. Bei einer aktiven Suche fließt zusätzlich die Relevanz zum Suchbegriff ein; Kurse, die dem Suchbegriff besonders genau entsprechen, etwa im Titel, können dabei vor Kursen mit höherer Passung stehen. Ausgebuchte Termine werden unabhängig von der Passung nach verfügbaren Angeboten angezeigt, soweit der Anbieter die Verfügbarkeit seines Kurses anzeigen lässt. Öffnet ein Nutzer einen Kurs über einen geteilten Link, kann dieser Kurs zuerst angezeigt werden. Kurse mit besonders hoher Passung werden zusätzlich hervorgehoben; die Hervorhebung ändert die Reihenfolge nicht. Diese Parameter sind so gewichtet, weil die Plattform Nutzern die für ihre Situation passendsten Kurse zuerst zeigen soll.
§ 13 Einschränkung, Aussetzung, Entfernung und Beendigung aus sachlichem Grund
(1) Bildungszeit kann die Veröffentlichung einzelner Kurse oder das Anbieter-Konto einschränken oder aussetzen, Inhalte entfernen oder den Vertrag nach § 14 beenden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- unrichtige oder irreführende Angaben, insbesondere zur Anerkennung oder zu Preisen,
- rechtswidrige Inhalte oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften,
- wesentliche oder wiederholte Verstöße gegen diese Bedingungen,
- Zahlungsverzug trotz Mahnung (§ 10 Abs. 2),
- ein Verstoß gegen § 6 Abs. 6, den der Anbieter nach einem Hinweis nicht innerhalb der Frist nach § 6 Abs. 7 abstellt (hier nur die Aussetzung des betroffenen Kurses),
- nachweislich missbräuchliche Widersprüche nach § 9,
- Manipulation von Bewertungen oder der Plattform, Gefährdung ihrer Sicherheit oder Integrität oder ein vergleichbar schwerwiegender Verstoß, der das Vertrauen der Nutzer gefährdet,
- dauerhafte Einstellung oder wesentliche Umstellung des Plattformbetriebs oder Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Zusammenarbeit.
(2) Bei einer Einschränkung, Aussetzung oder Entfernung nach Absatz 1 erhält der Anbieter, soweit gesetzlich zulässig, spätestens mit ihrem Wirksamwerden eine Begründung in Textform, die Art und Umfang der Maßnahme, die maßgeblichen Tatsachen und den einschlägigen Grund benennt und auf die Möglichkeiten hinweist, gegen die Entscheidung vorzugehen (Stellungnahme gegenüber Bildungszeit, gerichtliche Überprüfung). Über Maßnahmen nach Absatz 1 entscheidet ein Mensch. Erweist sich eine Maßnahme als unbegründet, wird sie unverzüglich aufgehoben.
(3) Während einer Aussetzung des Anbieter-Kontos kann der Anbieter das Anbieter-Portal nicht nutzen; laufende Vorgänge und beiderseitige Zahlungspflichten bleiben bestehen.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Der Anbieter kann den Vertrag jederzeit in Textform mit sofortiger Wirkung kündigen. Bildungszeit kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen; die Kündigung wird unter Angabe der maßgeblichen Tatsachen und des einschlägigen Grundes nach § 13 Abs. 1 begründet.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bildungszeit kann insbesondere fristlos kündigen, wenn eine rechtliche Verpflichtung dies verlangt oder der Anbieter wiederholt gegen diese Bedingungen verstoßen hat und dies dokumentiert ist. Auch eine außerordentliche Kündigung wird unverzüglich in Textform begründet, soweit gesetzlich zulässig; § 13 Abs. 2 gilt entsprechend.
(4) Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht an den Inhalten des Anbieters (§ 7); Bildungszeit darf die Inhalte noch nutzen, soweit es für die Abwicklung nach Satz 2 erforderlich ist, und sie bis zu ihrer Herausnahme aus der Plattform, für die Bildungszeit eine angemessene Frist hat, weiter zeigen. Zum Zeitpunkt des Vertragsendes laufende Anfragen und vorgemerkte Buchungen werden noch nach diesen Bedingungen abgewickelt; entstandene Provisionsansprüche und die Abrechnung nach § 9 bleiben unberührt.
§ 15 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Bildungszeit kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Anbieter mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt; bei Anpassungen, die erhebliche technische oder geschäftliche Umstellungen beim Anbieter erfordern, gilt eine angemessen längere Frist.
(2) Ist der Anbieter mit einer Änderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag vor Ablauf der Frist kostenfrei kündigen. Reicht der Anbieter nach Zugang der Ankündigung einen neuen Kurs zur Veröffentlichung ein, gilt dies als Verzicht auf die restliche Ankündigungsfrist (Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/1150); die angekündigten Änderungen gelten dann ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn nach Absatz 1 eine längere Frist läuft, weil die Änderung erhebliche technische oder geschäftliche Anpassungen beim Anbieter erfordert.
(3) Änderungen aufgrund gesetzlicher Pflichten oder in Ausnahmefällen zur Abwehr einer unvorhergesehenen, unmittelbar drohenden Gefahr, um die Plattform, Nutzer oder Anbieter vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Datenschutzverletzungen oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen, können mit kürzerer Frist wirksam werden.
§ 16 Haftung und Freistellung
(1) Bildungszeit haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie bei arglistigem Verschweigen und im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Im Übrigen haftet Bildungszeit bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anbieter regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; die Haftung nach Satz 1 bleibt unberührt.
(2) Der Anbieter stellt Bildungszeit von Ansprüchen Dritter (einschließlich Teilnehmern) frei, die auf unrichtigen Angaben oder rechtswidrigen Inhalten des Anbieters oder auf der Verletzung seiner Pflichten aus § 6 beruhen, es sei denn, der Anbieter hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung; gegen Bildungszeit verhängte Geldbußen sind von ihr nicht umfasst. Bildungszeit informiert den Anbieter unverzüglich über solche Ansprüche und überlässt ihm, soweit möglich, die Verteidigung.
§ 17 Daten und Datenschutz
(1) Bildungszeit verarbeitet im Rahmen der Zusammenarbeit die Daten, die der Anbieter bereitstellt oder die bei der Nutzung der Plattform zu ihm und seinen Kursen entstehen, und hat auf sie Zugriff, insbesondere auf Stamm- und Kursdaten samt Nachweisen, Daten zu Anfragen, vorgemerkten Buchungen und Nachrichten, Nutzungsdaten der Plattform und, sobald abgerechnet wird, Abrechnungsdaten. Der Anbieter hat über das Anbieter-Portal Zugriff auf seine eigenen Stammdaten, Kurse, Anerkennungsnachweise, Anfragen, vorgemerkten Buchungen und Nachrichten. Zugang zu Daten anderer Anbieter, auch in aggregierter Form, erhält der Anbieter nicht. Bildungszeit gibt diese Daten nur im Rahmen der Leistungen nach § 3, für die Abrechnung oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht weiter. Dazu gehört die Weitergabe an technische Dienstleister sowie von Kursangaben und Anerkennungsnachweisen an Nutzer und, mit deren Antrag, an ihre Arbeitgeber (näher: Datenschutzerklärung). Nach Vertragsende hat der Anbieter keinen Anspruch mehr auf Zugang zum Anbieter-Portal; § 7 Abs. 2 Satz 2 gilt für Unterlagen zu eigenen Vorgängen.
(2) Bildungszeit und der Anbieter sind jeweils eigenständige Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Personenbezogene Daten von Nutzern, die der Anbieter über die Plattform erhält, insbesondere Name und E-Mail-Adresse mit der Buchungsanfrage (§ 3 Abs. 2), verarbeitet er zur Anbahnung und Durchführung des Kursvertrags. Jede darüber hinausgehende Verarbeitung, insbesondere zu Werbezwecken, ist nur zulässig, soweit der Anbieter hierfür über eine eigene Rechtsgrundlage nach der DSGVO verfügt.
(3) Informationen zur Datenverarbeitung durch Bildungszeit enthält die Datenschutzerklärung.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, wenn der Anbieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Erklärungen nach diesen Bedingungen bedürfen der Textform. Diese Bedingungen werden in deutscher Sprache geschlossen; eine englische Fassung dient nur der Information, maßgeblich ist die deutsche Fassung.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Vertriebskanäle und Partnerprogramme im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/1150: Veröffentlichte Kurse werden über die Plattform selbst dargestellt und können über Suchmaschinen auffindbar sein (einschließlich Kurz-Vorschauen); weitere eigene Vertriebskanäle oder Partnerprogramme bestehen derzeit nicht. Beschwerden können Anbieter an kontakt@bildungszeit.app richten.
Fassung 6, Stand: 13. Oktober 2026