Häufige Fragen zu Bildungsurlaub
Alles, was du wissen musst — von den Grundlagen bis zum fertigen Antrag.
Zuletzt aktualisiert: 24. Oktober 2026
Bildungsurlaub ist dein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, um an anerkannten Weiterbildungen teilzunehmen. In 14 von 16 Bundesländern hast du einen gesetzlichen Anspruch: in neun davon 5 Tage pro Kalenderjahr bei einer Fünftagewoche, in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz 10 Tage in zwei Jahren. Dein Gehalt wird während der gesamten Zeit weitergezahlt.
In 9 der 14 Bundesländer mit Bildungsurlaubsgesetz hast du bei Vollzeit Anspruch auf 5 Tage pro Kalenderjahr. Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz rechnen anders: dort stehen dir 10 Tage in zwei Jahren zu. Ob nicht genutzte Tage ins nächste Jahr mitgenommen werden können, regelt jedes Land eigen — manche gar nicht. Bei Teilzeit wird der Anspruch anteilig berechnet.
Nein. In den 14 Bundesländern mit Bildungsurlaubsgesetz ist Bildungsurlaub ein eigener gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung. Er tritt neben den Erholungsurlaub und wird nicht auf ihn angerechnet. Bremen und Niedersachsen regeln das ausdrücklich; wo ein Gesetz schweigt, folgt es aus dem unterschiedlichen Zweck der beiden Ansprüche.
Ja. Während des Bildungsurlaubs bekommst du dein volles Gehalt weitergezahlt — dein Arbeitgeber führt auch alle Sozialversicherungsbeiträge ganz normal ab. Nur die Kursgebühren sowie Anreise und Unterkunft trägst du selbst. Diese Kosten sind in der Regel steuerlich absetzbar.
Weil jedes Bundesland ein eigenes Landesgesetz hat, gibt es verschiedene Bezeichnungen: Bildungszeit (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz), Bildungsfreistellung (Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen), Bildungsurlaub (Hamburg, Hessen, Niedersachsen) oder Arbeitnehmerweiterbildung (NRW). Gemeint ist immer dasselbe Recht — bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildung.
Ja — wenn du in einem der 14 Bundesländer mit Bildungsurlaubsgesetz arbeitest, hast du als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. In den meisten Bundesländern gilt eine Wartezeit von 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Auch Teilzeitkräfte und in vielen Bundesländern Auszubildende sind berechtigt.
In 14 von 16 Bundesländern gibt es ein Bildungsurlaubsgesetz. In Bayern gibt es kein Landesgesetz über Bildungsurlaub. Sachsen hat im Februar 2026 das Sächsische Qualifizierungszeitgesetz beschlossen, das ab 2027 in Kraft tritt. Maßgeblich ist nicht dein Wohnort, sondern in der Regel das Bundesland, in dem du arbeitest.
Entscheidend ist nicht, wo du wohnst, sondern in der Regel das Bundesland, in dem du arbeitest. Wohnst du in Hessen und arbeitest in Bayern, gilt dann normalerweise bayerisches Recht (kein Anspruch). Wohnst du in Bayern und arbeitest in Hessen, hast du Anspruch nach hessischem Recht.
Bei reinem Homeoffice ist die Rechtslage nicht abschließend geklärt. Die Bildungsurlaubsgesetze stellen vor allem darauf ab, wo die Arbeitsstätte, der Schwerpunkt der Tätigkeit oder der Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses liegt. Im Zweifel lohnt sich eine Rückfrage bei der zuständigen Landesbehörde.
Ja. Auch Teilzeitkräfte haben in allen 14 Bundesländern mit Gesetz Anspruch auf Bildungsurlaub. Der Anspruch wird anteilig berechnet: Bei einer 3-Tage-Woche hast du Anspruch auf 3 Tage. Entscheidend ist deine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit.
In den meisten Bundesländern ja. Auszubildende sind in vielen Landesgesetzen ausdrücklich als anspruchsberechtigt aufgeführt. Einige Länder geben ihnen einen eigenen, kleineren Anspruch oder beschränken die Themen. Was in deinem Bundesland gilt, steht in der Übersicht in den Details.
Grundsätzlich ja, aber die meisten Bundesländer sehen eine Wartezeit vor — in der Regel 6 Monate Betriebszugehörigkeit. Da die Probezeit meist ebenfalls 6 Monate dauert, fällt der Anspruch in der Praxis oft mit dem Ende der Probezeit zusammen.
In einigen Bundesländern ja, in anderen nein. Manche Landesgesetze zum Bildungsurlaub schließen Beamte in den Anspruch ein. Wo das Landesgesetz sie nicht einschließt, haben Beamte aber teils über das Beamtenrecht einen eigenen Anspruch auf Bildungsfreistellung — oft unter dem Begriff „Sonderurlaub für Fortbildung“.
In Bayern gibt es kein Landesgesetz über Bildungsurlaub. Ab 2027 ist Bayern das einzige Bundesland ohne gesetzlichen Anspruch. Sachsen hat im Februar 2026 das Sächsische Qualifizierungszeitgesetz beschlossen: Ab 2027 gibt es dort 3 Tage Qualifizierungszeit pro Jahr.
Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Anspruch — dein Arbeitgeber darf ihn nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ablehnen. Zwingende betriebliche Belange, Überschreitung der Drittelgrenze oder formale Mängel im Antrag sind die einzigen zulässigen Gründe. Eine pauschale Ablehnung ist rechtswidrig.
Zulässige Ablehnungsgründe sind: zwingende betriebliche Belange, Überschreitung der Drittel- oder Kontingentgrenze, vorrangige Urlaubswünsche anderer Beschäftigter und formale Mängel im Antrag. „Zu teuer“, „passt nicht zum Job“ oder „gefällt mir nicht“ sind keine zulässigen Gründe.
In sieben Bundesländern gilt die sogenannte Genehmigungsfiktion: Reagiert dein Arbeitgeber nicht fristgerecht, gilt der Bildungsurlaub als genehmigt. Gesetzlich verankert ist das in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Thüringen. Frist und Voraussetzungen sind dabei von Land zu Land verschieden.
Am besten in zwei Schritten: Erst ein kurzes Gespräch, dann der formale Antrag. Formuliere sachlich, verweise auf den gesetzlichen Anspruch und liefere alle Unterlagen mit. Der Ton macht die Musik — professionell und selbstverständlich, nicht defensiv oder entschuldigend.
Nein. Die Wahl des Kurses liegt bei dir. Dein Arbeitgeber darf das Thema nicht vorgeben. Erkennt dein Landesgesetz auch andere Bildungsarten an, darf er dich auch nicht auf berufsbezogene Weiterbildungen beschränken. Die einzige Voraussetzung: Der Kurs muss in deinem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sein.
In vielen Bundesländern nein. Dort darfst du den Kurs innerhalb der anerkannten Bildungsarten thematisch frei wählen: Sprachkurse, Gesundheitskurse oder politische Bildung können genauso in Frage kommen wie fachliche Weiterbildungen. Entscheidend ist nur, dass der Kurs in deinem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Ein Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt, wenn er von der zuständigen Landesbehörde genehmigt wurde. Jedes Bundesland hat sein eigenes Anerkennungsverfahren. Ein Kurs, der in Berlin anerkannt ist, muss in Hessen nicht automatisch gelten — diese Queranerkennung ist die größte Hürde bei der Kurssuche.
Das hängt von deinem Bundesland ab. Mehrere Bundesländer haben ausdrückliche Regeln für Online-Kurse, zum Beispiel dass der Unterricht live stattfindet. Achte auf die Regelung in deinem Bundesland.
In vier Schritten: Kurs auswählen, Unterlagen zusammenstellen, Antrag fristgerecht beim Arbeitgeber einreichen, Genehmigung abwarten. Klingt aufwändig? Bildungszeit führt dich in etwa 15 Minuten durch den gesamten Prozess — vom passenden Kurs bis zum fertigen Antrag.
Du musst deinen Antrag 4 bis 9 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber einreichen — die genaue Frist hängt von deinem Bundesland ab. Baden-Württemberg hat mit 9 Wochen die längste Frist, Bremen und Niedersachsen mit 4 Wochen die kürzeste. Niedersachsen: Für Kurse ab dem 1. Januar 2027 gilt das Niedersächsische Bildungszeitgesetz (NBildZG). Dann musst du den Antrag mindestens acht Wochen vor Kursbeginn in Textform stellen (§ 4 Abs. 1 NBildZG).
In vielen Bundesländern ja. Wie die Übertragung funktioniert, regeln die Landesgesetze aber sehr unterschiedlich: Mal entsteht sie kraft Gesetzes, mal auf eine Erklärung hin, mal erst nachdem der Arbeitgeber abgelehnt hat, und einige Gesetze sehen sie gar nicht vor. Welche Regel an deinem Arbeitsort gilt, zeigt dir Bildungszeit, sobald du dein Bundesland gewählt hast.
Dein Gehalt bekommst du weiterhin — du trägst nur die Kursgebühren sowie ggf. Anreise und Unterkunft. Typische Kursgebühren liegen zwischen 100 und 900 € pro Woche. VHS-Kurse starten oft ab 100 €, intensive Seminare oder Sprachreisen kosten entsprechend mehr. Die Kosten sind steuerlich absetzbar.
Ja. Kursgebühren, Anreise, Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand kannst du in deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Bei Kursen mit beruflichem Bezug ist die Absetzbarkeit in der Regel problemlos. Bei rein allgemeinbildenden Kursen kommt es auf den Einzelfall an.
Ja — neben der steuerlichen Absetzbarkeit fördern einzelne Bundesländer die Kurskosten: Bildungsscheck 2.0 (NRW, bis 500 €), QualiScheck (Rheinland-Pfalz, bis 1.500 €), Weiterbildungsbonus PLUS (Hamburg) und der Bildungsscheck Brandenburg. Zwei davon schließen typische Bildungsurlaubsthemen wie Stressbewältigung, Yoga oder Sprachen allerdings ausdrücklich aus. Das Bundesprogramm Bildungsprämie ist seit Ende 2021 eingestellt.
Es gelten dieselben Regeln wie bei Krankheit an einem normalen Arbeitstag: Du meldest dich krank, gehst zum Arzt und reichst die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Die Krankheitstage werden nicht als Bildungsurlaub angerechnet — dein Anspruch bleibt insoweit erhalten. Einen gesetzlichen Anspruch, genau diesen Kurs nachzuholen, gibt es dagegen nicht.
Ja. Jeder Kurs auf Bildungszeit ist als Bildungsurlaub anerkannt. Wir prüfen die Anerkennung für jedes Bundesland einzeln und zeigen dir nur Kurse, die in deinem Bundesland gültig sind. So musst du dich nicht durch Anerkennungsdatenbanken kämpfen — und kannst dich auf das konzentrieren, was zählt: den richtigen Kurs für dich.
Nach der Passung zu deinen Angaben; wenn du suchst, stehen Kurse mit allen Suchwörtern im Titel vorn (Details unten). Für die Passung vergeben wir Punkte in fünf Bereichen, und zwar in dieser Gewichtung: Passung zu deinen Lernzielen (bis zu 25 Punkte), Bezug zu deiner beruflichen Tätigkeit (bis zu 20), Passung zu deiner Berufsrolle (bis zu 15), Nähe zum gewünschten Zeitraum (bis zu 10) und Nähe zu deinem Budget (bis zu 10). Zeitraum und Budget wiegen also gleich schwer. Die letzten drei Bereiche zählen nicht immer mit: die Berufsrolle nur, wenn du zusätzlich einen direkten Bezug zu deiner beruflichen Tätigkeit angegeben hast; Zeitraum und Budget nur, wenn deine Angabe die Auswahl eingrenzt: wer sich flexibel nennt oder alle Zeiträume oder alle Preisbereiche zulässt, für den zählen sie nicht. Die erreichbare Gesamtpunktzahl ist deshalb von Nutzer zu Nutzer verschieden, und ein fester Prozentanteil je Bereich lässt sich daraus nicht bilden.
Die Sterne an einem Kurs sind die Google-Bewertungen des Anbieters, so wie Google sie ausweist.
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Jetzt passenden Kurs findenDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen können sich ändern — im Zweifel empfehlen wir, die aktuelle Gesetzeslage deines Bundeslandes zu prüfen.