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Neu ab 1. Januar 2027

Bildungsurlaub in Sachsen

Ab dem 1. Januar 2027 hast du in Sachsen nach dem Sächsischen Qualifizierungszeitgesetz (SächsQZG) Anspruch auf 3 Arbeitstage pro Kalenderjahr, bezahlt und zusätzlich zu deinem Urlaub. Im Gesetz heißt er Qualifizierungszeit. Bis dahin gibt es in Sachsen keinen gesetzlichen Anspruch.

Für Kurse ab dem 1. Januar 2027 kannst du schon jetzt planen: Den Antrag stellst du spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn.

Von Bildungszeit aus dem Gesetzestext erhoben · Gesetz gelesen am 31. August 2026 · Stand 24. Oktober 2026 · Fehler gefunden? Schreib uns

Dein Anspruch ab 1. Januar 2027

3Arbeitstage pro Kalenderjahr

Wartezeit
6 Monate
Antragsfrist
12 Wochen
Ohne Antwort
gilt als genehmigt, nicht in jedem Fall*

Nach dem Sächsischen Qualifizierungszeitgesetz (SächsQZG)

* Gilt nicht in jedem Fall. Einzelheiten unter dem §.

So kommst du in Sachsen zu deinem Bildungsurlaub

  1. ab Monat 7

    Du hast Anspruch

    Sobald du länger als 6 Monate bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist. Jedes Kalenderjahr neu.

    § 2 Abs. 1 SächsQZG
  2. Kurs

    Kurs mit Anerkennung in Sachsen

    Anerkannt wird der einzelne Kurs. 3 Tage pro Kalenderjahr (nur berufliche Weiterbildung, politische Bildung oder Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten)

  3. 12 Wochen vorher

    Antrag spätestens 12 Wochen vor Beginn

    Beginnt dein Kurs am 1. März 2027, gib den Antrag vor dem 7. Dezember 2026 ab.

    § 3 Abs. 2 SächsQZG
  4. Antwort

    Dein Arbeitgeber antwortet

    Lehnt dein Arbeitgeber nicht innerhalb von 4 Wochen formgerecht ab, gilt der Antrag als genehmigt, sofern du ihn unter Angabe des Zeitraums so frühzeitig wie möglich, spätestens aber zwölf Wochen vor Kursbeginn, schriftlich, elektronisch oder in Textform gestellt hast.Automatische Genehmigung ohne Antwort nach 4 Wochen*

    * Gilt nicht in jedem Fall. Einzelheiten unter dem §.

    § 3 Abs. 5 Satz 2 SächsQZG

    Lehnt dein Arbeitgeber nicht innerhalb von 4 Wochen formgerecht ab, gilt der Antrag als genehmigt, sofern du ihn unter Angabe des Zeitraums so frühzeitig wie möglich, spätestens aber zwölf Wochen vor Kursbeginn, schriftlich, elektronisch oder in Textform gestellt hast.

  5. Kurswoche

    Du nimmst teil

    Bei vollem Gehalt, zusätzlich zum Urlaub.

Bis wann muss mein Antrag da sein?

Antrag vor dem 7. Dezember 2026 bei deinem Arbeitgeber abgeben

Was gilt außerdem in Sachsen?

Wer hat in Sachsen Anspruch?

Arbeitnehmer, Auszubildende, dual Studierende, Arbeitnehmerähnliche, Heimarbeiter, Beamte, Richter, Staatsanwälte und Werkstattbeschäftigte.

3 Tage pro Kalenderjahr (nur berufliche Weiterbildung, politische Bildung oder Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten)

Gilt das auch in kleinen Betrieben?

Für kleine Betriebe sieht das SächsQZG keine Ausnahme vor.

Kann ich Tage aufheben oder zusammenlegen?

  • Bündelung: mit dem Folgejahr auf 6 Tage

    § 3 Abs. 6 Satz 2 SächsQZG