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Bildungsurlaub in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg hast du nach dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) Anspruch auf 5 Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr, bezahlt und zusätzlich zu deinem Urlaub. Im Gesetz heißt er Bildungszeit. Den Antrag stellst du spätestens 9 Wochen vor Kursbeginn bei deinem Arbeitgeber.

Von Bildungszeit aus dem Gesetzestext erhoben · Gesetz gelesen am 31. August 2026 · Stand 24. Oktober 2026 · Fehler gefunden? Schreib uns

Dein Anspruch

5Arbeitstage pro Kalenderjahr

Wartezeit
12 Monate
Antragsfrist
9 Wochen
Ohne Antwort
gilt als genehmigt, nicht in jedem Fall*

Nach dem Bildungszeitgesetz (BzG BW)

* Gilt nicht in jedem Fall. Einzelheiten unter dem §.

So kommst du in Baden-Württemberg zu deinem Bildungsurlaub

  1. ab Monat 13

    Du hast Anspruch

    Sobald du 12 Monate bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist. Jedes Kalenderjahr neu.

    § 4 BzG BW
  2. Kurs

    Kurs mit Anerkennung in Baden-Württemberg

    Anerkannt wird der Träger, nicht der einzelne Kurs.

  3. 9 Wochen vorher

    Antrag spätestens 9 Wochen vor Beginn

    Beginnt dein Kurs am 1. März 2027, gib den Antrag vor dem 28. Dezember 2026 ab.

  4. Antwort

    Dein Arbeitgeber antwortet

    Lehnt dein Arbeitgeber nicht innerhalb von 4 Wochen formgerecht ab, gilt der Antrag als genehmigt, sofern in dieser Zeit nicht die Schiedsstelle angerufen wird.Automatische Genehmigung ohne Antwort nach 4 Wochen*

    * Gilt nicht in jedem Fall. Einzelheiten unter dem §.

    Lehnt dein Arbeitgeber nicht innerhalb von 4 Wochen formgerecht ab, gilt der Antrag als genehmigt, sofern in dieser Zeit nicht die Schiedsstelle angerufen wird.

  5. Kurswoche

    Du nimmst teil

    Bei vollem Gehalt, zusätzlich zum Urlaub.

Bis wann muss mein Antrag da sein?

Antrag vor dem 28. Dezember 2026 bei deinem Arbeitgeber abgeben

Was gilt außerdem in Baden-Württemberg?

Wer hat in Baden-Württemberg Anspruch?

Arbeitnehmer, Auszubildende, Arbeitnehmerähnliche, Heimarbeiter, Beamte, Richter, Werkstattbeschäftigte und DHBW-Studierende.

Abweichend für Auszubildende und DHBW-Studierende: 5 Tage für die gesamte Ausbildungszeit (nur politische Weiterbildung und Weiterbildung für ein Ehrenamt)

Gilt das auch in kleinen Betrieben?

In Betrieben mit weniger als 10 Personen (die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten nicht mitgerechnet) zählt die Betriebsgröße nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BzG BW selbst als betrieblicher Ablehnungsgrund, dein Arbeitgeber kann den Antrag dann leichter ablehnen. Stichtag ist der 1. Januar.

Kann ich Tage aufheben oder zusammenlegen?

  • Übertragung: nicht ins Folgejahr

Anerkannte Kurse in Baden-Württemberg

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