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Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein hast du nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) Anspruch auf 5 Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr, bezahlt und zusätzlich zu deinem Urlaub. Im Gesetz heißt er Bildungsfreistellung. Den Antrag stellst du spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn bei deinem Arbeitgeber.

Von Bildungszeit aus dem Gesetzestext erhoben · Gesetz gelesen am 31. August 2026 · Stand 24. Oktober 2026 · Fehler gefunden? Schreib uns

Dein Anspruch

5Arbeitstage pro Kalenderjahr

Wartezeit
6 Monate
Antragsfrist
6 Wochen
Ohne Antwort
nicht automatisch genehmigt

Nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG)

So kommst du in Schleswig-Holstein zu deinem Bildungsurlaub

  1. ab Monat 7

    Du hast Anspruch

    Sobald du 6 Monate bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist. Jedes Kalenderjahr neu.

    § 11 WBG
  2. Kurs

    Kurs mit Anerkennung in Schleswig-Holstein

    Anerkannt wird der einzelne Kurs.

  3. 6 Wochen vorher

    Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn

    Beginnt dein Kurs am 1. März 2027, gib den Antrag vor dem 18. Januar 2027 ab.

  4. Antwort

    Dein Arbeitgeber antwortet

    Eine Frist für die Antwort nennt das WBG nicht.

    § 7 Abs. 2 Satz 2 WBG
  5. Kurswoche

    Du nimmst teil

    Bei vollem Gehalt, zusätzlich zum Urlaub.

Bis wann muss mein Antrag da sein?

Antrag vor dem 18. Januar 2027 bei deinem Arbeitgeber abgeben

Was gilt außerdem in Schleswig-Holstein?

Wer hat in Schleswig-Holstein Anspruch?

Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter, Heimarbeiter, Arbeitnehmerähnliche und Werkstattbeschäftigte.

Gilt das auch in kleinen Betrieben?

Für kleine Betriebe sieht das WBG keine Ausnahme vor.

Kann ich Tage aufheben oder zusammenlegen?

  • Bündelung: wenn die Veranstaltung es erfordert

Anerkannte Kurse in Schleswig-Holstein

Alle 13 Kurse für Schleswig-Holstein →