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Bildungsurlaub in Thüringen

In Thüringen hast du nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) Anspruch auf 5 Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr, bezahlt und zusätzlich zu deinem Urlaub. Im Gesetz heißt er Bildungsfreistellung. Den Antrag stellst du spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn bei deinem Arbeitgeber.

Von Bildungszeit aus dem Gesetzestext erhoben · Gesetz gelesen am 31. August 2026 · Stand 24. Oktober 2026 · Fehler gefunden? Schreib uns

Dein Anspruch

5Arbeitstage pro Kalenderjahr

Wartezeit
6 Monate
Antragsfrist
8 Wochen
Ohne Antwort
gilt als genehmigt

Nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)

So kommst du in Thüringen zu deinem Bildungsurlaub

  1. ab Monat 7

    Du hast Anspruch

    Sobald du 6 Monate bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist. Jedes Kalenderjahr neu.

    § 4 ThürBfG
  2. Kurs

    Kurs mit Anerkennung in Thüringen

    Anerkannt wird der einzelne Kurs. 5 Tage pro Kalenderjahr (nur gesellschaftspolitische, arbeitsweltbezogene oder ehrenamtsbezogene Bildung)

  3. 8 Wochen vorher

    Antrag spätestens 8 Wochen vor Beginn

    Beginnt dein Kurs am 1. März 2027, gib den Antrag vor dem 4. Januar 2027 ab.

  4. Antwort

    Dein Arbeitgeber antwortet

    Lehnt dein Arbeitgeber nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich und unter Erläuterung der Gründe ab, gilt der Antrag als genehmigt.

  5. Kurswoche

    Du nimmst teil

    Bei vollem Gehalt, zusätzlich zum Urlaub.

Bis wann muss mein Antrag da sein?

Antrag vor dem 4. Januar 2027 bei deinem Arbeitgeber abgeben

Was gilt außerdem in Thüringen?

Wer hat in Thüringen Anspruch?

Arbeitnehmer, Auszubildende, Heimarbeiter, Arbeitnehmerähnliche, Beamte, Richter und Werkstattbeschäftigte.

Abweichend für Auszubildende: 3 Tage pro Kalenderjahr (nur gesellschaftspolitische, arbeitsweltbezogene oder ehrenamtsbezogene Bildung)

5 Tage pro Kalenderjahr (nur gesellschaftspolitische, arbeitsweltbezogene oder ehrenamtsbezogene Bildung)

Gilt das auch in kleinen Betrieben?

In Betrieben mit weniger als 5 Beschäftigten (die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nicht mitgerechnet) kann der Anspruch nach § 3 Abs. 6 Satz 1 ThürBfG entfallen.

Kann ich Tage aufheben oder zusammenlegen?

  • Übertragung: nur nach Ablehnung, auf Antrag

Anerkannte Kurse in Thüringen

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