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Bildungsurlaub in Bremen

In Bremen hast du nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz (BremBZG) Anspruch auf 10 Arbeitstage Bildungsurlaub in zwei Jahren, bezahlt und zusätzlich zu deinem Urlaub. Im Gesetz heißt er Bildungszeit. Den Antrag stellst du in der Regel 4 Wochen vor Kursbeginn bei deinem Arbeitgeber.

Von Bildungszeit aus dem Gesetzestext erhoben · Gesetz gelesen am 31. August 2026 · Stand 24. Oktober 2026 · Fehler gefunden? Schreib uns

Dein Anspruch

10Arbeitstage in zwei Jahren

Wartezeit
6 Monate
Antragsfrist
i. d. R. 4 Wochen
Ohne Antwort
nicht automatisch genehmigt

Nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz (BremBZG)

So kommst du in Bremen zu deinem Bildungsurlaub

  1. ab Monat 7

    Du hast Anspruch

    Sobald du 6 Monate bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist.

    § 6 BremBZG
  2. Kurs

    Kurs mit Anerkennung in Bremen

    Anerkannt wird der einzelne Kurs.

  3. 4 Wochen vorher

    Antrag in der Regel 4 Wochen vor Beginn

    Beginnt dein Kurs am 1. März 2027, gib den Antrag vor dem 1. Februar 2027 ab.

  4. Antwort

    Dein Arbeitgeber antwortet

    Eine Ablehnung teilt dein Arbeitgeber dir in der Regel innerhalb von 1 Woche nach deinem Antrag mit.

    § 7 Abs. 2 Satz 2 BremBZG
  5. Kurswoche

    Du nimmst teil

    Bei vollem Gehalt, zusätzlich zum Urlaub.

Bis wann muss mein Antrag da sein?

Antrag vor dem 1. Februar 2027 bei deinem Arbeitgeber abgeben

Was gilt außerdem in Bremen?

Wer hat in Bremen Anspruch?

Arbeitnehmer, Auszubildende, Heimarbeiter, Arbeitnehmerähnliche und Werkstattbeschäftigte.

Nicht erfasst: Beamte und Richter.

Gilt das auch in kleinen Betrieben?

Für kleine Betriebe sieht das BremBZG keine Ausnahme vor.

Kann ich Tage aufheben oder zusammenlegen?

  • Bündelung: nicht möglich

Anerkannte Kurse in Bremen

Alle 15 Kurse für Bremen →