Neu ab 1. Januar 2027
Bildungsurlaub in Niedersachsen
Ab dem 1. Januar 2027 hast du in Niedersachsen nach dem Niedersächsischen Bildungszeitgesetz (NBildZG) Anspruch auf 5 Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr, bezahlt und zusätzlich zu deinem Urlaub. Im Gesetz heißt er Bildungszeit. Den Antrag stellst du spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn bei deinem Arbeitgeber.
Ab 1. Januar 2027 gilt in Niedersachsen ein neues Gesetz (NBildZG). Für Kurse bis 31. Dezember 2026 gilt noch das bisherige (NBildUG): Antrag in der Regel 4 Wochen vor Beginn. Was sich ändert ↓
Von Bildungszeit aus dem Gesetzestext erhoben · Gesetz gelesen am 27. September 2026 · Stand 24. Oktober 2026 · Fehler gefunden? Schreib uns
Dein Anspruch ab 1. Januar 2027
5Arbeitstage pro Kalenderjahr
- Wartezeit
- 6 Monate
- Antragsfrist
- 8 Wochen
- Ohne Antwort
- gilt als genehmigt, nicht in jedem Fall*
Nach dem Niedersächsischen Bildungszeitgesetz (NBildZG)
* Gilt nicht in jedem Fall. Einzelheiten unter dem §.
Was ändert sich 2027 beim Bildungsurlaub in Niedersachsen?
Ab dem 1. Januar 2027 gilt in Niedersachsen das NBildZG statt des NBildUG. Welches Gesetz für dich gilt, hängt vom Beginn deines Kurses ab.
| Kurse bis 31. Dezember 2026 NBildUG | Kurse ab 1. Januar 2027 NBildZG | |
|---|---|---|
| Im Gesetz heißt er | Kurse bis 31. Dezember 2026 Bildungsurlaub | Kurse ab 1. Januar 2027 neu Bildungszeit |
| Antragsfrist | Kurse bis 31. Dezember 2026 in der Regel 4 Wochen vor Beginn | Kurse ab 1. Januar 2027 neu spätestens 8 Wochen vor Beginn § 4 Abs. 1 NBildZG |
| Automatische Genehmigung | Kurse bis 31. Dezember 2026 ohne Antwort bis 2 Wochen vor Beginn* | Kurse ab 1. Januar 2027 neu ohne Antwort bis 4 Wochen vor Beginn* § 4 Abs. 4 NBildZG |
Unverändert: Anspruch (5 Arbeitstage pro Kalenderjahr) · Wartezeit (6 Monate) · Bündelung (mit dem Folgejahr auf 10 Tage).
* Gilt nicht in jedem Fall. Einzelheiten unter dem §.
So kommst du in Niedersachsen zu deinem Bildungsurlaub
- ab Monat 7
Du hast Anspruch
Sobald du 6 Monate bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist. Jedes Kalenderjahr neu.
§ 2 Abs. 5 NBildZG - Kurs
Kurs mit Anerkennung in Niedersachsen
Anerkannt wird der einzelne Kurs.
- 8 Wochen vorher
Antrag spätestens 8 Wochen vor Beginn
Beginnt dein Kurs am 1. März 2027, gib den Antrag vor dem 4. Januar 2027 ab.
§ 4 Abs. 1 NBildZG - Antwort
Dein Arbeitgeber antwortet
Lehnt dein Arbeitgeber nicht bis 4 Wochen vor Kursbeginn formgerecht ab, gilt der Antrag als genehmigt, sofern du ihm die Teilnahme mindestens acht Wochen vor Kursbeginn in Textform und unter Angabe der Bildungsveranstaltung mitgeteilt hast.Automatische Genehmigung ohne Antwort bis 4 Wochen vor Beginn*
* Gilt nicht in jedem Fall. Einzelheiten unter dem §.
§ 4 Abs. 4 NBildZGLehnt dein Arbeitgeber nicht bis 4 Wochen vor Kursbeginn formgerecht ab, gilt der Antrag als genehmigt, sofern du ihm die Teilnahme mindestens acht Wochen vor Kursbeginn in Textform und unter Angabe der Bildungsveranstaltung mitgeteilt hast.
- Kurswoche
Du nimmst teil
Bei vollem Gehalt, zusätzlich zum Urlaub.
Bis wann muss mein Antrag da sein?
Antrag vor dem 4. Januar 2027 bei deinem Arbeitgeber abgeben
Was gilt außerdem in Niedersachsen?
Wer hat in Niedersachsen Anspruch?
Arbeitnehmer, Auszubildende, Heimarbeiter, Werkstattbeschäftigte, Arbeitnehmerähnliche, Beamte und Richter.
Gilt das auch in kleinen Betrieben?
Für kleine Betriebe sieht das NBildZG keine Ausnahme vor.
Kann ich Tage aufheben oder zusammenlegen?
Bündelung: mit dem Folgejahr auf 10 Tage
§ 3 Abs. 4 Satz 1 NBildZG§ 3 Abs. 4 Satz 2 NBildZG
Anerkannte Kurse in Niedersachsen
Alle 17 Kurse für Niedersachsen →
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