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Bildungsurlaub im Saarland

Im Saarland hast du nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) Anspruch auf 5 Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr, bezahlt und zusätzlich zu deinem Urlaub. Im Gesetz heißt er Bildungsfreistellung. Den Antrag stellst du spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn bei deinem Arbeitgeber.

Von Bildungszeit aus dem Gesetzestext erhoben · Gesetz gelesen am 31. August 2026 · Stand 24. Oktober 2026 · Fehler gefunden? Schreib uns

Dein Anspruch

5Arbeitstage pro Kalenderjahr

Wartezeit
6 Monate
Antragsfrist
6 Wochen
Ohne Antwort
gilt als genehmigt, nicht in jedem Fall*

Nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG)

* Gilt nicht in jedem Fall. Einzelheiten unter dem §.

So kommst du im Saarland zu deinem Bildungsurlaub

  1. ab Monat 7

    Du hast Anspruch

    Sobald du 6 Monate bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist. Jedes Kalenderjahr neu.

    § 3 Abs. 2 SBFG
  2. Kurs

    Kurs mit Anerkennung im Saarland

    Anerkannt wird der einzelne Kurs. 5 Tage pro Kalenderjahr (nur berufliche oder politische Weiterbildung oder Weiterbildung für eine ehrenamtliche oder eine gemeinwohlorientierte, freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit)

  3. 6 Wochen vorher

    Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn

    Beginnt dein Kurs am 1. März 2027, gib den Antrag vor dem 18. Januar 2027 ab.

  4. Antwort

    Dein Arbeitgeber antwortet

    Teilt dein Arbeitgeber bis 2 Wochen vor Kursbeginn keine Entscheidung mit, gilt der Antrag als genehmigt; in Arbeitsstätten mit weniger als zehn Beschäftigten genügt dafür auch eine mündliche Mitteilung der Entscheidung.Automatische Genehmigung ohne Antwort bis 2 Wochen vor Beginn*

    * Gilt nicht in jedem Fall. Einzelheiten unter dem §.

    Teilt dein Arbeitgeber bis 2 Wochen vor Kursbeginn keine Entscheidung mit, gilt der Antrag als genehmigt; in Arbeitsstätten mit weniger als zehn Beschäftigten genügt dafür auch eine mündliche Mitteilung der Entscheidung.

  5. Kurswoche

    Du nimmst teil

    Bei vollem Gehalt, zusätzlich zum Urlaub.

Bis wann muss mein Antrag da sein?

Antrag vor dem 18. Januar 2027 bei deinem Arbeitgeber abgeben

Was gilt außerdem im Saarland?

Wer hat im Saarland Anspruch?

Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter, Heimarbeiter und Arbeitnehmerähnliche.

5 Tage pro Kalenderjahr (nur berufliche oder politische Weiterbildung oder Weiterbildung für eine ehrenamtliche oder eine gemeinwohlorientierte, freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit)

Gilt das auch in kleinen Betrieben?

In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten kommt nach § 5 Abs. 3 SBFG eine Kontingentgrenze hinzu. Sie wirkt nur zusammen mit der Betriebsgröße: erst wenn im Betrieb auch das dort genannte Kontingent erreicht ist, kann dein Antrag daran scheitern.

Kann ich Tage aufheben oder zusammenlegen?

  • Bündelung: mit Zustimmung, für längere Veranstaltungen

Anerkannte Kurse im Saarland

Alle 12 Kurse für Saarland →