Bildungsurlaub im Saarland
Im Saarland hast du nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) Anspruch auf 5 Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr, bezahlt und zusätzlich zu deinem Urlaub. Im Gesetz heißt er Bildungsfreistellung. Den Antrag stellst du spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn bei deinem Arbeitgeber.
Von Bildungszeit aus dem Gesetzestext erhoben · Gesetz gelesen am 31. August 2026 · Stand 24. Oktober 2026 · Fehler gefunden? Schreib uns
Dein Anspruch
5Arbeitstage pro Kalenderjahr
- Wartezeit
- 6 Monate
- Antragsfrist
- 6 Wochen
- Ohne Antwort
- gilt als genehmigt, nicht in jedem Fall*
Nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG)
* Gilt nicht in jedem Fall. Einzelheiten unter dem §.
So kommst du im Saarland zu deinem Bildungsurlaub
- ab Monat 7
Du hast Anspruch
Sobald du 6 Monate bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist. Jedes Kalenderjahr neu.
§ 3 Abs. 2 SBFG - Kurs
Kurs mit Anerkennung im Saarland
Anerkannt wird der einzelne Kurs. 5 Tage pro Kalenderjahr (nur berufliche oder politische Weiterbildung oder Weiterbildung für eine ehrenamtliche oder eine gemeinwohlorientierte, freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit)
- 6 Wochen vorher
Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn
Beginnt dein Kurs am 1. März 2027, gib den Antrag vor dem 18. Januar 2027 ab.
- Antwort
Dein Arbeitgeber antwortet
Teilt dein Arbeitgeber bis 2 Wochen vor Kursbeginn keine Entscheidung mit, gilt der Antrag als genehmigt; in Arbeitsstätten mit weniger als zehn Beschäftigten genügt dafür auch eine mündliche Mitteilung der Entscheidung.Automatische Genehmigung ohne Antwort bis 2 Wochen vor Beginn*
* Gilt nicht in jedem Fall. Einzelheiten unter dem §.
Teilt dein Arbeitgeber bis 2 Wochen vor Kursbeginn keine Entscheidung mit, gilt der Antrag als genehmigt; in Arbeitsstätten mit weniger als zehn Beschäftigten genügt dafür auch eine mündliche Mitteilung der Entscheidung.
- Kurswoche
Du nimmst teil
Bei vollem Gehalt, zusätzlich zum Urlaub.
Bis wann muss mein Antrag da sein?
Antrag vor dem 18. Januar 2027 bei deinem Arbeitgeber abgeben
Was gilt außerdem im Saarland?
Wer hat im Saarland Anspruch?
Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter, Heimarbeiter und Arbeitnehmerähnliche.
5 Tage pro Kalenderjahr (nur berufliche oder politische Weiterbildung oder Weiterbildung für eine ehrenamtliche oder eine gemeinwohlorientierte, freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit)
Gilt das auch in kleinen Betrieben?
In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten kommt nach § 5 Abs. 3 SBFG eine Kontingentgrenze hinzu. Sie wirkt nur zusammen mit der Betriebsgröße: erst wenn im Betrieb auch das dort genannte Kontingent erreicht ist, kann dein Antrag daran scheitern.
Kann ich Tage aufheben oder zusammenlegen?
Bündelung: mit Zustimmung, für längere Veranstaltungen
Anerkannte Kurse im Saarland
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